Schottergarten adé – Was Hausbesitzer in NRW jetzt wissen müssen
Was verboten ist, was erlaubt bleibt – und wie Sie Ihren Vorgarten pflegeleicht und gesetzeskonform gestalten.
TL;DR – Die wichtigsten Fakten in Kürze
- Schottergärten sind in NRW seit 2024 explizit verboten.
- Eigentümer sind verpflichtet, unbebaute Flächen zu begrünen und wasserdurchlässig zu gestalten.
- Rückbau kann gefordert werden – Bußgelder drohen bei Verstößen.
- Die gute Nachricht: Es gibt förderfähige Alternativen, die genauso pflegeleicht – aber deutlich schöner – sind.
- Die Garten und Landschaftsbau Alfred GmbH hilft Ihnen bei Planung, Rückbau und Neugestaltung.
Was ist ein Schottergarten – und warum ist er problematisch?
Ein Schottergarten ist kein natürlicher Garten, sondern eine meist mit Vlies ausgelegte, mit Kies oder Steinen bedeckte Fläche, die kaum bepflanzt ist.
Typisch sind:
- Geotextil oder Folie zur Unkrautunterdrückung
- Große, graue Steine oder Zierkies
- Wenige oder gar keine Pflanzen
- Keine Durchlässigkeit für Regenwasser
Das Problem:
Was früher als „pflegeleicht“ galt, ist heute ein ökologisches Risiko.
Denn solche Flächen…
- heizen sich extrem auf
- fördern keine Artenvielfalt
- verhindern Versickerung von Regenwasser
- und sind in der Pflege nicht leichter, sondern oft teurer – weil Laub, Moos und Unkraut trotzdem entstehen
Was genau steht im Gesetz? (NRW Bauordnung 2024)
In § 8 der Landesbauordnung NRW (gültig seit 01.01.2024) heißt es:
„Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein oder so gestaltet und bepflanzt werden, dass sie das Orts- und Landschaftsbild nicht verunstalten und keine negativen Umweltauswirkungen entstehen.“
Dazu wurde konkretisiert:
- Schottergärten gelten als unzulässig – besonders wenn sie mit Vlies/Folie unterlegt und nicht durchwachsen sind
- Auch Kiesflächen ohne echte Bepflanzung verstoßen gegen das Gesetz
- Es besteht eine Rückbaupflicht, falls eine Fläche so angelegt wurde
- Die Kommunen dürfen im Rahmen von Baugenehmigungen, Nachbarschaftsbeschwerden oder Ortsbildkontrollen eingreifen
Was droht bei Verstößen?
- Rückbauanordnung: Die Gemeinde kann den Rückbau des Schottergartens anordnen.
- Bußgeld: Bei Nichtumsetzung kann ein Ordnungsgeld verhängt werden (in Einzelfällen bis zu 50.000 €, abhängig von Stadt/Gemeinde).
- Folgekosten: Muss der Rückbau behördlich durchgeführt werden, trägt der Eigentümer die Kosten.
Was ist erlaubt – und was sind pflegeleichte Alternativen?
Nicht jede Fläche mit Steinen ist gleich ein Schottergarten. Erlaubt sind z. B.:
- Kiesgärten mit Stauden und Gräsern – wenn die Pflanzen dominant sind
- Natursteine in Kombination mit Bodenbedeckern
- Mulchbeete mit Pflanzflächen
- Rasengitterplatten, die begrünt sind
- Bodendecker wie Thymian, Sedum oder Immergrün
Drei Vorteile pflegeleichter, aber gesetzeskonformer Alternativen:
- Sie halten Unkraut fern – durch geschlossene Pflanzendecke oder Mulch
- Sie bieten Lebensraum für Insekten
- Sie sind gebührenfreundlich – oft sinken die Niederschlagswassergebühren durch Versickerung
Was kostet ein Rückbau – und wie läuft er ab?
Bei der Garten und Landschaftsbau Alfred GmbH erleben Kunden den Unterschied:
„Aus Grau wird Grün – und Ihr Garten atmet wieder.“
- Wir entfernen die Schotterschicht samt Vlies/Folie
- Prüfen den Boden und lockern ggf. verdichtete Schichten auf
- Erstellen ein maßgeschneidertes Pflanzkonzept, z. B. mit trockenheitsverträglichen Stauden
- Ergänzen auf Wunsch mit Trittplatten, Sitzbereichen oder Insektenhotels
- Und: Wir helfen bei der Beantragung kommunaler Fördermittel
Was fördert der Staat? (Stand 2025)
Viele Städte und Regionen in NRW fördern:
- Entsiegelung von Einfahrten, Höfen, Vorgärten
- Begrünung mit Stauden, Gräsern und Bodendeckern
- Regenwasserversickerung (Rigolen, Mulden)
- Pauschal 40–80 % Zuschuss sind möglich (z. B. über das Programm „10.000 Grüne Dächer“ in der Emscher-Lippe-Region)
Wichtig: Förderungen müssen vor Beginn der Umgestaltung beantragt werden.
Stellen Sie sich vor…
… Sie treten morgens vor die Tür und Ihr Garten begrüßt Sie mit Farben, Duft und Leben.
Die Vögel zwitschern, die Insekten summen – und Sie wissen:
„Hier habe ich nicht nur richtig entschieden – sondern auch alles richtig gemacht.“
Fazit: Schotter raus, Schönheit rein.
Ein schöner Vorgarten ist kein Luxus – sondern Ihre Visitenkarte.
Und jetzt ist er auch gesetzlich gefragt.
Nutzen Sie die Chance, Ihren Garten in ein lebendiges, ökologisch wertvolles und pflegeleichtes Kleinod zu verwandeln.
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