Schottergarten adé – Was Hausbesitzer in NRW jetzt wissen müssen

Was verboten ist, was erlaubt bleibt – und wie Sie Ihren Vorgarten pflegeleicht und gesetzeskonform gestalten.


TL;DR – Die wichtigsten Fakten in Kürze

  • Schottergärten sind in NRW seit 2024 explizit verboten.
  • Eigentümer sind verpflichtet, unbebaute Flächen zu begrünen und wasserdurchlässig zu gestalten.
  • Rückbau kann gefordert werden – Bußgelder drohen bei Verstößen.
  • Die gute Nachricht: Es gibt förderfähige Alternativen, die genauso pflegeleicht – aber deutlich schöner – sind.
  • Die Garten und Landschaftsbau Alfred GmbH hilft Ihnen bei Planung, Rückbau und Neugestaltung.

Was ist ein Schottergarten – und warum ist er problematisch?

Ein Schottergarten ist kein natürlicher Garten, sondern eine meist mit Vlies ausgelegte, mit Kies oder Steinen bedeckte Fläche, die kaum bepflanzt ist.
Typisch sind:

  • Geotextil oder Folie zur Unkrautunterdrückung
  • Große, graue Steine oder Zierkies
  • Wenige oder gar keine Pflanzen
  • Keine Durchlässigkeit für Regenwasser

Das Problem:
Was früher als „pflegeleicht“ galt, ist heute ein ökologisches Risiko.
Denn solche Flächen…

  • heizen sich extrem auf
  • fördern keine Artenvielfalt
  • verhindern Versickerung von Regenwasser
  • und sind in der Pflege nicht leichter, sondern oft teurer – weil Laub, Moos und Unkraut trotzdem entstehen

Was genau steht im Gesetz? (NRW Bauordnung 2024)

In § 8 der Landesbauordnung NRW (gültig seit 01.01.2024) heißt es:

„Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein oder so gestaltet und bepflanzt werden, dass sie das Orts- und Landschaftsbild nicht verunstalten und keine negativen Umweltauswirkungen entstehen.“

Dazu wurde konkretisiert:

  • Schottergärten gelten als unzulässig – besonders wenn sie mit Vlies/Folie unterlegt und nicht durchwachsen sind
  • Auch Kiesflächen ohne echte Bepflanzung verstoßen gegen das Gesetz
  • Es besteht eine Rückbaupflicht, falls eine Fläche so angelegt wurde
  • Die Kommunen dürfen im Rahmen von Baugenehmigungen, Nachbarschaftsbeschwerden oder Ortsbildkontrollen eingreifen

Was droht bei Verstößen?

  • Rückbauanordnung: Die Gemeinde kann den Rückbau des Schottergartens anordnen.
  • Bußgeld: Bei Nichtumsetzung kann ein Ordnungsgeld verhängt werden (in Einzelfällen bis zu 50.000 €, abhängig von Stadt/Gemeinde).
  • Folgekosten: Muss der Rückbau behördlich durchgeführt werden, trägt der Eigentümer die Kosten.

Was ist erlaubt – und was sind pflegeleichte Alternativen?

Nicht jede Fläche mit Steinen ist gleich ein Schottergarten. Erlaubt sind z. B.:

  • Kiesgärten mit Stauden und Gräsern – wenn die Pflanzen dominant sind
  • Natursteine in Kombination mit Bodenbedeckern
  • Mulchbeete mit Pflanzflächen
  • Rasengitterplatten, die begrünt sind
  • Bodendecker wie Thymian, Sedum oder Immergrün

Drei Vorteile pflegeleichter, aber gesetzeskonformer Alternativen:

  1. Sie halten Unkraut fern – durch geschlossene Pflanzendecke oder Mulch
  2. Sie bieten Lebensraum für Insekten
  3. Sie sind gebührenfreundlich – oft sinken die Niederschlagswassergebühren durch Versickerung

Was kostet ein Rückbau – und wie läuft er ab?

Bei der Garten und Landschaftsbau Alfred GmbH erleben Kunden den Unterschied:

„Aus Grau wird Grün – und Ihr Garten atmet wieder.“

  • Wir entfernen die Schotterschicht samt Vlies/Folie
  • Prüfen den Boden und lockern ggf. verdichtete Schichten auf
  • Erstellen ein maßgeschneidertes Pflanzkonzept, z. B. mit trockenheitsverträglichen Stauden
  • Ergänzen auf Wunsch mit Trittplatten, Sitzbereichen oder Insektenhotels
  • Und: Wir helfen bei der Beantragung kommunaler Fördermittel

Was fördert der Staat? (Stand 2025)

Viele Städte und Regionen in NRW fördern:

  • Entsiegelung von Einfahrten, Höfen, Vorgärten
  • Begrünung mit Stauden, Gräsern und Bodendeckern
  • Regenwasserversickerung (Rigolen, Mulden)
  • Pauschal 40–80 % Zuschuss sind möglich (z. B. über das Programm „10.000 Grüne Dächer“ in der Emscher-Lippe-Region)

Wichtig: Förderungen müssen vor Beginn der Umgestaltung beantragt werden.


Stellen Sie sich vor…

… Sie treten morgens vor die Tür und Ihr Garten begrüßt Sie mit Farben, Duft und Leben.
Die Vögel zwitschern, die Insekten summen – und Sie wissen:
„Hier habe ich nicht nur richtig entschieden – sondern auch alles richtig gemacht.“


Fazit: Schotter raus, Schönheit rein.

Ein schöner Vorgarten ist kein Luxus – sondern Ihre Visitenkarte.
Und jetzt ist er auch gesetzlich gefragt.
Nutzen Sie die Chance, Ihren Garten in ein lebendiges, ökologisch wertvolles und pflegeleichtes Kleinod zu verwandeln.


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