Amphibienschutz im Garten- und Landschaftsbau – was das BNatSchG verlangt und was wir leisten können
Amphibien wie Frösche, Kröten, Molche und Salamander gehören zu den faszinierendsten, aber auch verletzlichsten Tierarten in Deutschland. Sie sind Bioindikatoren für gesunde Ökosysteme und leisten einen enormen Beitrag zur natürlichen Schädlingskontrolle im Garten. Gleichzeitig sind sie durch Lebensraumverlust, Pestizideinsatz und Straßenverkehr stark gefährdet. Für uns als Garten- und Landschaftsbauer ergibt sich daraus eine doppelte Aufgabe: gesetzliche Vorgaben einhalten – und gleichzeitig aktiv zur Förderung dieser Arten beitragen.
Das zentrale Regelwerk in Deutschland ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). In § 44 ist klar geregelt: Alle heimischen Amphibienarten stehen unter besonderem Schutz. Es ist verboten, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Ebenso dürfen ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten – etwa Laichgewässer, Verstecke oder Winterquartiere – nicht zerstört oder wesentlich beeinträchtigt werden. Für besonders gefährdete Arten wie den Kammmolch (Triturus cristatus) oder den Laubfrosch (Hyla arborea) gelten sogar noch strengere Auflagen durch die europäische FFH-Richtlinie. Schon ihre bloße Anwesenheit auf einem Grundstück kann dazu führen, dass geplante Arbeiten angepasst oder genehmigt werden müssen.
Was bedeutet das für die Praxis? Im Garten- und Landschaftsbau begegnen wir potenziellen Amphibienlebensräumen häufiger als gedacht: ein kleiner Teich, ein feuchter Graben, Laub- und Totholzhaufen, schattige Senken oder strukturreiche Staudenbeete – all das sind Rückzugsorte für Lurche. Wenn in einem geplanten Baufeld Amphibien vorkommen, ist eine artenschutzrechtliche Prüfung notwendig. Diese Prüfung klärt, ob durch die Maßnahme gegen das Tötungs-, Störungs- oder Zerstörungsverbot verstoßen würde. Ist das der Fall, sind gezielte Schutzmaßnahmen erforderlich: zum Beispiel das Aufstellen von Amphibienschutzzäunen, zeitliche Einschränkungen der Bautätigkeit oder sogar das Anlegen von Ersatzlebensräumen.
Ein besonders wirksames Element für den Amphibienschutz im Garten- und Landschaftsbau ist der naturnahe Teich. Wichtig ist hier eine fischfreie Gestaltung, da Fische Laich und Larven fressen. Die Uferbereiche sollten flach auslaufen, damit Amphibien problemlos ein- und aussteigen können. Eine artenreiche Uferbepflanzung mit heimischen Sumpf- und Wasserpflanzen wie Iris pseudacorus (Sumpf-Schwertlilie), Lythrum salicaria (Blutweiderich) oder Mentha aquatica (Wasserminze) sorgt für Struktur und Schutz. In der Umgebung des Teiches bieten Totholzstapel, Steinhaufen und Laubinseln wertvolle Tagesverstecke und Überwinterungsquartiere für Tiere wie den Teichmolch (Lissotriton vulgaris) oder die Erdkröte (Bufo bufo). Solche Kleingewässer sind nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch optisch reizvoll – und lassen sich hervorragend mit modernen Regenwasserkonzepten kombinieren.
Auch kleinere Maßnahmen helfen viel: das Sichern von Lichtschächten, das Verzichten auf Pestizide, das Liegenlassen von Laub an ausgewählten Stellen oder der Einbau einfacher Wasserstellen. Gerade im urbanen Raum werden solche Gärten zu echten Trittsteinen im Biotopverbund.
Amphibienschutz ist also keine Behinderung – sondern eine Chance. Für mehr Artenvielfalt. Für gesunde Böden. Für lebendige Gärten. Und für ein zukunftsfähiges, naturverträgliches Arbeiten im Garten- und Landschaftsbau. Als Betrieb mit ökologischer Fachkompetenz unterstützen wir Kommunen, Bauherren, Wohnungsbaugesellschaften und private Gartenbesitzer dabei, diesen Weg gemeinsam zu gehen.
Du möchtest deinen Garten umgestalten – aber auch der Natur etwas zurückgeben? Dann sprich uns an. Wir kombinieren kreative Gestaltung mit echtem Naturschutz – professionell, individuell und gesetzeskonform.
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