Terrassenüberdachung in NRW: Bis 30 m² ohne Baugenehmigung – und die 3 Fallen, die keiner erwähnt

„Bis 30 Quadratmeter brauche ich doch gar keine Genehmigung.“ Stimmt – und genau hier fängt das Problem an. § 62 BauO NRW stellt Terrassenüberdachungen bis 30 m² und 4,5 m Tiefe verfahrensfrei. Doch verfahrensfrei heißt nicht rechtsfrei. Dieser Beitrag zeigt die drei Fallen – Abstandsflächen, Bebauungsplan und Standsicherheitsnachweis –, an denen Bauherren in NRW regelmäßig auflaufen. Mit Gesetzesbezug und Praxis aus Essen.