Vogelschutz ist vorbei! Endlich Heizkosten sparen 🚀

Der Vogelschutz beginnt jedes Jahr Anfang März und endet Ende September. In dieser Zeit ist es verboten an Sträuchern und Hecken viel zurĂĽck zu schneiden. Auch Bäume stehen unter besonderem Schutz. Das einzige was erlaubt ist, ist ein leichter Formschnitt.
Aktuell befinden wir uns in dem besten Zeitpunkt aktiv etwas zu tun, bevor die Vögel wieder zu brüten beginnen.

Zu beachten ist vor allem, dass das Fällen eines Baumes nur von Oktober bis einschlieĂźlich Februar erlaubt ist. In den restlichen Monaten ist es durch das Bundesnaturschutzgesetz verboten.

Die Ă„ste und das Holz eignen sich bestens fĂĽr eine Weiterverwendung z.B fĂĽr den Kamin in den Wintertagen.
Bei den steigenden Heizkosten, ein dringender Appell: Holz als Heizmaterial zu nutzen!

Wichtig: Am besten überlassen Sie das Baumfällen einem Garten und Landschaftsbauer oder professionellen Baumkletterer. Neben den professionellen Werkzeugen und den wichtigen Sachkenntnissen, kennen diese sich auch mit den behördlichen Gesetzen aus.

Sie wissen nicht, ob Ihr Baum im Garten gefällt werden darf oder benötigen Hilfe bei der Umsetzung? Dann rufen Sie uns an!

Ihr #TeamAlfred