Wer haftet bei Glatteisunfällen? – Ihre Rechte und Pflichten in NRW
Der Winter bringt nicht nur eine malerische Schneelandschaft, sondern auch Pflichten für Grundstückseigentümer, Mieter und Unternehmen mit sich. Besonders in Nordrhein-Westfalen (NRW) ist die Einhaltung der Räum- und Streupflicht auf Gehwegen entscheidend, um Unfälle durch Glatteis zu vermeiden. Doch wer haftet, wenn jemand ausrutscht und sich verletzt?
In diesem Artikel klären wir, wer für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich ist, welche gesetzlichen Vorgaben gelten und wie Sie mit einem professionellen Winterdienst wie dem der Garten und Landschaftsbau Alfred GmbHsorgenfrei durch den Winter kommen.
Die Verkehrssicherungspflicht: Wer ist verantwortlich?
In NRW liegt die Räum- und Streupflicht in erster Linie beim Grundstückseigentümer. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, angrenzende Gehwege von Schnee und Eis zu befreien, um Fußgängern einen sicheren Weg zu ermöglichen. Die genauen Regelungen dazu finden sich in den örtlichen Straßenreinigungssatzungen der jeweiligen Städte und Gemeinden.
Häufig wird die Pflicht jedoch an Mieter oder Hausverwaltungen übertragen, was oft in Miet- oder Verwaltungsverträgen geregelt ist. Doch Achtung: Auch wenn die Pflicht delegiert wird, bleibt der Eigentümer in der Haftung, wenn die Maßnahmen nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden.
Haftung bei Unfällen durch Glatteis
Wenn eine Person auf einem nicht geräumten oder gestreuten Gehweg stürzt und sich verletzt, können erhebliche Schadensersatzforderungen auf den Verantwortlichen zukommen. Zu den Ansprüchen gehören häufig:
- Schmerzensgeld
- Ersatz von Arzt- und Behandlungskosten
- Verdienstausfall
Die Haftung greift, wenn nachgewiesen wird, dass der Verantwortliche die Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Beispiele hierfür sind:
- Unzureichendes Streuen bei Glatteis.
- Nicht rechtzeitiges Schneeräumen (z. B. erst nach 10 Uhr an Werktagen).
Räum- und Streupflicht: Was schreibt das Gesetz vor?
In NRW gilt in den meisten Kommunen:
- Werktags: Räum- und Streupflicht ab 7 Uhr bis 20 Uhr.
- Sonn- und Feiertags: Ab 9 Uhr bis 20 Uhr.
- Es müssen mindestens 1 Meter breite Gehwege geräumt werden.
Besonders bei anhaltendem Schneefall ist ein regelmäßiges Räumen und Nachstreuen erforderlich. Bei Vernachlässigung dieser Pflichten drohen rechtliche Konsequenzen.
Warum ein professioneller Winterdienst sinnvoll ist
Die Erfüllung der Winterpflichten ist zeitaufwändig und birgt Risiken. Insbesondere bei plötzlichem Glatteis oder starkem Schneefall kann es schwierig sein, die gesetzlichen Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen.
Mit unserem Winterdienst von Garten und Landschaftsbau Alfred GmbH bieten wir Ihnen eine sorgenfreie Lösung:
- Regelmäßige Kontrolle der Wetterlage: Wir sind vorbereitet, bevor das Glatteis entsteht.
- Effizientes Räumen und Streuen: Pünktlich und zuverlässig.
- Dokumentation: Lückenlose Nachweise über unsere Maßnahmen, um Haftungsrisiken zu minimieren.
- Individuelle Betreuung: Egal ob privater Gehweg oder großes Gewerbegrundstück – wir passen uns Ihren Bedürfnissen an.
So schützen Sie sich und andere
Um Haftungsrisiken zu vermeiden, empfehlen wir:
- Beauftragen Sie einen zuverlässigen Winterdienst.
- Kontrollieren Sie regelmäßig, ob der Gehweg sicher ist.
- Halten Sie sich an die Vorgaben der lokalen Straßenreinigungssatzung.
Jetzt sorgenfrei durch den Winter: Unser Winterdienst für NRW
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