Wie viel darf ich im Garten bebauen?

Was Sie vor der Gartengestaltung unbedingt wissen sollten

Stellen Sie sich vor…
Sie stehen in Ihrem Garten, vor Ihnen breitet sich eine grüne Fläche aus. In Gedanken zeichnen Sie bereits den Grundriss Ihrer neuen Terrasse. Vielleicht ein kleiner Pool daneben, ein Gartenhaus am Rand, ein Weg aus Natursteinplatten führt hindurch.
Ein Ort zum Durchatmen. Zum Ankommen. Zum Leben.
Doch plötzlich stellt sich eine unerwartete Frage:
Darf ich das eigentlich alles so bauen?


Die Frage, die viele zu spät stellen

Wer einen Garten gestaltet, denkt zuerst an Ideen. An Formen, Farben und Materialien.
Doch fast jeder Bauherr oder Eigentümer steht früher oder später vor der alles entscheidenden Frage:
„Wie viel darf ich überhaupt bauen?“

Und genau hier beginnt die Reise – nicht mit dem Spaten, sondern mit dem Blick in den Bebauungsplan.
Denn zwischen Traumgarten und Realität liegt oft eine einfache, aber klare Zahl: die GRZ.


GRZ – Drei Buchstaben, die Ihre Gartenträume prägen

Vielleicht haben Sie schon einmal davon gehört: GRZ – das steht für Grundflächenzahl.
Aber was bedeutet das eigentlich?

Die GRZ gibt an, wie viel Prozent Ihres Grundstücks überbaut oder versiegelt werden dürfen. Das betrifft nicht nur das Wohnhaus, sondern auch alle befestigten oder überdachten Flächen.
Terrassen, Gartenhäuser, Einfahrten, Wege – sie alle können mit einberechnet werden.

Ein Beispiel aus der Praxis:
Sie besitzen ein Grundstück mit 500 Quadratmetern Fläche.
Die im Bebauungsplan festgelegte GRZ beträgt 0,3.
Das bedeutet: Maximal 150 Quadratmeter dürfen dauerhaft bebaut oder versiegelt werden.

Was viele nicht wissen: Auch gepflasterte Wege oder eine befestigte Terrasse zählen häufig zur bebauten Fläche – je nach Ausführung sogar vollständig.
Ein häufiger Fehler, der zu teuren Konsequenzen führen kann.


Was darf ich im Garten eigentlich genehmigungsfrei bauen?

Gut zu wissen: Nicht jedes Vorhaben im Garten braucht direkt einen Bauantrag.
Aber vieles unterliegt klaren Regeln.

Genehmigungsfrei sind meist folgende Maßnahmen:

  • eine ebenerdige Terrasse ohne Überdachung,
  • ein Gartenhaus unter 30 Kubikmetern Rauminhalt (ohne Wohnnutzung),
  • eine offene Pergola ohne Dach,
  • Zäune bis zu einer Höhe von 2 Metern.

Genehmigungspflichtig sind hingegen:

  • überdachte Terrassen oder Wintergärten,
  • Carports und Garagen,
  • Gartenhäuser mit Aufenthaltsräumen oder Wohnnutzung,
  • Pools mit mehr als 100 Kubikmetern Inhalt,
  • Mauern über 2 Meter Höhe.

Wichtig: Auch genehmigungsfreie Projekte müssen baurechtlich zulässig sein.
Das betrifft zum Beispiel Abstandsflächen zum Nachbargrundstück, Entwässerung, das Erscheinungsbild oder Regelungen aus einer Gestaltungssatzung der Stadt.


Bebaut oder versiegelt? – Der Unterschied, der zählt

Ein häufiger Irrtum: Nur das Haus zählt zur Bebauung.
Doch tatsächlich wird auch jede dauerhaft befestigte Fläche als versiegelt gewertet.
Das betrifft:

  • Einfahrten,
  • gepflasterte Wege,
  • Terrassen,
  • betonierte Flächen,
  • und sogar manche Kies- oder Plattenbelege.

Und wie sieht es mit Rasengittersteinen oder Holzdecks aus?
In vielen Kommunen gelten diese als teilversickerungsfähig und werden entweder anteilig oder gar nicht zur GRZ gerechnet.
In Essen zum Beispiel können bestimmte Materialien sogar förderfähig sein – ein Pluspunkt für Umwelt und Portemonnaie.


Warum Bodenart und Stadtklima mitentscheiden

Was viele bei der Gartenplanung nicht bedenken:
Es geht nicht nur um Quadratmeter und Vorschriften – sondern auch um ökologische Wirkung.

In vielen Städten werden folgende Faktoren berücksichtigt:

  • Lehmiger oder dichter Boden kann Regenwasser schlecht aufnehmen – das führt oft zu strengeren Vorgaben.
  • Städtische Hitzebelastung kann dazu führen, dass mehr unversiegelte, begrünte Flächen vorgeschrieben werden.
  • In einigen Kommunen ist eine Zisterne zur Regenwassernutzung sogar Pflicht.

Fazit:
Ein Garten ist nicht nur privates Eigentum – er ist auch Teil des städtischen Klimaschutzes.
Ein gut geplanter Garten bewahrt Wasser, schützt vor Hitze – und schenkt Lebensqualität.


Was Sie vor dem ersten Spatenstich klären sollten

Damit aus einem Traum kein Ärgernis wird, empfehlen wir Ihnen, diese Fragen vorab zu prüfen:

  • Gibt es einen Bebauungsplan für mein Grundstück?
  • Welche GRZ ist darin festgelegt?
  • Welche Flächen gelten als versiegelt?
  • Welche Materialien sind zulässig und sinnvoll?
  • Welche Genehmigungen werden benötigt – und welche nicht?
  • Welche Abstandsregelungen gelten zu Nachbarn, Wegen oder Straßen?
  • Gibt es besondere Vorgaben zum Regenwassermanagement oder zur Begrünung?

Wenn Sie möchten, senden wir Ihnen gern eine Checkliste als PDF-Datei zu – schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an info@gartenbau-alfred.de


Planungssicherheit statt Paragraphen-Dschungel

Immer wieder erleben wir, dass gut gemeinte Eigenbauten rückgebaut werden müssen, weil bestimmte Regeln übersehen wurden.
Das ist ärgerlich – und unnötig.

Bei der Garten und Landschaftsbau Alfred GmbH helfen wir Ihnen schon vor dem ersten Spatenstich:

  • Wir prüfen Bebauungspläne,
  • wir sprechen bei Bedarf mit der Stadtverwaltung,
  • und wir gestalten Ihren Garten so, dass er schön, funktional und rechtssicher ist.

Ein Fallbeispiel – fiktiv, aber realistisch

Familie Degenhardt aus Essen-Werden plante die Neugestaltung ihrer 600 m² großen Gartenfläche.
Ein Natursteinweg, eine großzügige Holzterrasse und ein kleines Saunahaus sollten entstehen.

Unsere Analyse zeigte schnell:
Das Saunahaus war genehmigungspflichtig. Der Natursteinweg konnte mit einem wasserdurchlässigen Aufbau realisiert werden – sogar förderfähig.
Die Terrasse wurde angepasst, das Bauamt informiert, der Antrag eingereicht – und bewilligt.

Ergebnis:
Ein Garten, der rechtlich sicher ist, ökologisch wirkt und ästhetisch begeistert.


Fazit: Bauen mit Bedacht – gestalten mit Gefühl

Nicht jeder Quadratmeter muss bebaut sein, damit ein Garten lebendig wirkt.
Manchmal ist weniger Fläche – mehr Wirkung.

Wer sich früh informiert, kann mit viel Freiraum gestalten.
Wer vorher fragt, spart sich späteren Ärger.
Und wer mit uns plant, gestaltet mit Vertrauen.


Lust auf mehr Klarheit? Wir beraten Sie persönlich.

Sie planen eine Umgestaltung Ihres Gartens oder möchten endlich den Traum vom Gartenhaus, der Holzterrasse oder dem eigenen Weg aus Naturstein verwirklichen?

Dann lassen Sie uns gemeinsam prüfen, was auf Ihrem Grundstück möglich ist – mit Erfahrung, kreativer Planung und einem offenen Ohr für Ihre Wünsche.

Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung oder fordern Sie Ihre persönliche Planungsskizze an.

👉 www.gartenbau-alfred.de
✉️ info@gartenbau-alfred.de