Gebundene oder ungebundene Bauweise? Was ZTV-Wegebau und DIN 18318 wirklich fordern

„Machen Sie das gebunden, dann hält die Terrasse ewig.“ Diesen Satz hören wir bei Erstbegehungen fast wöchentlich – mal vom Nachbarn, mal vom Baumarktberater, manchmal vom Vorgewerk. Er klingt vernünftig, schließlich verbindet „gebunden“ alles fest miteinander. Und trotzdem stimmt er nur unter einer Bedingung, über die genau dieser Satz schweigt: Das Wasser muss raus können.

Ob eine Pflasterdecke oder ein Plattenbelag jahrzehntelang trägt oder nach dem dritten Winter Risse zeigt, entscheidet selten das Material allein. Es entscheidet die Bauweise – und vor allem die Frage, wie das eingedrungene Wasser die Konstruktion wieder verlässt. Genau hier setzen die beiden maßgeblichen Regelwerke an: die FLL ZTV-Wegebau 2022 für Flächen außerhalb des Straßenverkehrs und die ATV DIN 18318 als Teil der VOB. Dieser Beitrag erklärt, was die beiden Bauweisen unterscheidet, was die Regelwerke konkret fordern, und warum die Wahl keine Geschmacksfrage ist.

Die zwei Grundprinzipien – und warum es mehr als zwei gibt

Im Kern geht es um die Frage, ob Bettung und Fugen mit oder ohne Bindemittel hergestellt werden.

Bei der ungebundenen Bauweise liegen die Steine in einer Bettung aus Gesteinskörnung – ohne Zement, ohne Harz. Auch die Fugen werden mit einem Korngemisch gefüllt. Die Fläche bleibt beweglich und, ganz entscheidend, wasserdurchlässig. Sie funktioniert wie ein Filter: Niederschlag versickert durch die Fugen, durch die Bettung, durch die Tragschicht.

Bei der gebundenen Bauweise werden Bettung und Fugen mit einem Bindemittel verfestigt – klassisch zementär (Drain- bzw. Trassmörtel), zunehmend auch mit Reaktionsharzen. Die Steine werden über eine Haftbrücke kraftschlüssig mit der Bettung verbunden. Das Ergebnis ist ein starres, fest verbundenes Paket.

Was viele nicht wissen: Die FLL ZTV-Wegebau 2022 kennt nicht nur diese zwei Varianten. Sie unterscheidet sauber zwischen der ungebundenen Bauweise (Abschnitt 3.2), der gebundenen Bauweise mit gebundener Bettung und gebundenen Fugen (Abschnitt 3.3) sowie sogenannten Mischbauweisen – etwa einer ungebundenen Bettung mit gebundenen Fugen (Abschnitt 3.5). Der umgangssprachliche Begriff „teilgebunden“ taucht im Regelwerk bewusst nicht auf; gemeint sind diese Mischbauweisen. Dazu kommen versickerungsfähige und begrünbare Aufbauten. Wer also nur „gebunden oder ungebunden“ denkt, übersieht die Hälfte der Lösungen.

Was die ungebundene Bauweise fordert

Die ungebundene Bauweise hat einen schlechten Ruf, den sie nicht verdient. Richtig ausgeführt ist sie robust, reparaturfreundlich und bauphysikalisch ehrlich.

Die FLL ZTV-Wegebau 2022 setzt die Bettung im verdichteten Zustand auf 40 mm ± 10 mm, bei spaltrauen Natursteinen auf 50 mm ± 15 mm. Die Fugenbreite liegt bei 4 mm ± 2 mm für Steine bis 100 mm Nenndicke und bei 6 mm ± 3 mm darüber. Das Fugenmaterial soll „möglichst grob“ gewählt werden – nicht, weil grob bequemer ist, sondern weil das Wasser durch grobes Korn schneller abfließt.

Der zentrale, oft unterschätzte Begriff lautet Filterstabilität: Bettungs- und Tragschichtstoffe müssen aufeinander abgestimmt und zueinander filterstabil sein. Heißt im Klartext: Das feinere Material darf nicht ins gröbere einwandern und es verstopfen. Geschieht das doch, verliert der Aufbau seine Wasserdurchlässigkeit – und der größte Vorteil der ungebundenen Bauweise kippt ins Gegenteil. Auch an die Bettungskörnung selbst stellt die ZTV eine Anforderung (modifizierter Micro-Deval-Koeffizient MMDE ≤ 35), damit das Korn unter Belastung nicht zerfällt.

Die typische Schwäche der ungebundenen Bauweise ist nicht das Wasser, sondern die mechanische Belastung: schmale Fugen verschieben sich, Hochdruckreiniger spülen das Fugenmaterial aus, Ameisen und Unkraut finden Platz. Für stark frequentierte oder schräg belastete Flächen ist sie nicht immer die erste Wahl.

Was die gebundene Bauweise fordert

Die gebundene Bauweise löst genau das mechanische Problem – und schafft ein neues, wenn man sie falsch versteht.

Anders als bei der ungebundenen Bauweise gibt die FLL ZTV-Wegebau 2022 hier keine pauschale Bettungsdicke in Millimetern vor; sie wird über die ATV DIN 18318, die Steindicke und den gewählten Bettungstyp geregelt (in der Praxis bewegt sich die gebundene Bettung meist um 50 mm). Dafür sind die mechanischen Kennwerte präzise: Die hydraulisch gebundene Bettung muss je nach Beanspruchungsklasse eine Druckfestigkeit von mindestens 10, 20 oder 30 MPa erreichen. Die Fugen werden mit Fugenmörtel auf Zement-, Epoxidharz-, Polyurethan- oder Polybutadienbasis gefüllt – und zwar vollständig über die gesamte Fugenbreite. Die Fugenbreite liegt mit 10 mm ± 5 mm deutlich über der ungebundenen Variante.

Zwingend vorgeschrieben ist die Haftbrücke zwischen Steinunterseite und Bettung. Sie verbessert den Verbund – ohne sie löst sich der Stein über kurz oder lang von der Bettung, egal wie gut der Mörtel ist. Das ist einer der häufigsten Ausführungsfehler überhaupt: Mörtel ja, Haftschlämme vergessen.

Und jetzt der Punkt, den der eingangs zitierte Satz unterschlägt: Eine gebundene Decke ist nicht wasserdicht – sie soll es auch nicht sein. Über Mikrorisse und die Fugen dringt immer Wasser ein. Damit es die starre Konstruktion nicht von innen sprengt, muss die Bettung wasserdurchlässig bleiben. Die ZTV fordert dafür Durchlässigkeitsbeiwerte von kf ≥ 5 × 10⁻⁵ m/s beziehungsweise ≥ 1 × 10⁻³ m/s, je nach Bettungstyp. Genau dafür gibt es den Drainmörtel (Einkornmörtel): Er bindet fest ab und lässt Wasser trotzdem hindurch. Ein Nebeneffekt, der oft für Reklamationen sorgt, aber regelkonform ist: Bei einer Dränmörtelbettung lässt sich ein Hohlklang beim Abklopfen nicht vermeiden – er ist laut ZTV ausdrücklich kein Beleg für mangelnde Haftung.

Wer eine gebundene Decke also mit normalem, dichtem Bettungsmörtel verlegt und das Wasser einsperrt, baut eine Frostfalle. Das eingeschlossene Wasser gefriert, dehnt sich aus, und die starre Decke kann nicht ausweichen wie eine bewegliche ungebundene Fläche. Sie reißt. Deshalb gilt: Eine schlecht entwässerte gebundene Decke versagt schneller als eine sauber gebaute ungebundene.

Der gemeinsame Nenner: Wasser und Gefälle

Beide Bauweisen stehen und fallen mit dem Untergrund und dem Gefälle. Die FLL ZTV-Wegebau 2022 fordert die Tragschicht profilgerecht mit mindestens 2 % Gefälle, die Ebenheits- und Profilvorgaben verlangen ein Quergefälle von ≥ 2,5 %. Die Tragschicht ohne Bindemittel muss einen Verdichtungsgrad von DPr ≥ 98 % und – je nach Klasse – Verformungsmoduln von Ev2 ≥ 80 bis 120 MPa erreichen.

Diese Zahlen klingen technisch, bedeuten aber etwas sehr Einfaches: Ohne tragfähigen, richtig geneigten Unterbau hilft die beste Oberfläche nichts. Bei der gebundenen Bauweise muss zusätzlich sichergestellt sein, dass das Oberflächenwasser über Rinnen und Abläufe kontrolliert abgeführt wird, weil die Fläche eben nicht großflächig versickert. Wer am Gefälle spart, spart am Falschen.

Praxisbeleg: Naturstein-Treppe in gebundener Bauweise

Wie konsequent gebundene Bauweise gedacht werden muss, zeigt eine von uns ausgeführte Natursteintreppen-Sanierung in Essen. Dort haben wir die Stufen nicht einfach in Mörtel gesetzt, sondern ein durchgängiges System aufgebaut: Trass-Drainagemörtel als zugfeste, wasserführende Bettung, darüber eine Verbundabdichtung auf dem tragenden Untergrund, und erst darauf der Naturstein im Verbund. Trass kommt bewusst zum Einsatz, weil er Kalkausblühungen am empfindlichen Naturstein reduziert – ein Detail, das bei Standardzement gern zu weißen Schleiern führt.

Der entscheidende Punkt war nicht der Stein, sondern das Wasser: Drainagemörtel führt eindringende Feuchte ab, die Abdichtung schützt die Konstruktion darunter, das Gefälle bringt das Oberflächenwasser zum Ablauf. Erst dieses Zusammenspiel macht die gebundene Bauweise frostsicher. Hätten wir nur „in Mörtel gesetzt“, wäre die Treppe ein Sanierungsfall mit Ablaufdatum gewesen.

Welche Bauweise wann?

Eine ehrliche Antwort lautet: Es kommt darauf an – und die Wahl trifft laut ZTV ausdrücklich der Auftraggeber anhand von Nutzung, Verkehrsbelastung und Witterung. Als Faustregel aus der Praxis:

Die ungebundene Bauweise ist die richtige Wahl für versickerungsoffene Flächen, für Bereiche, in denen Regenwasser bewusst in den Boden soll (Stichwort Schwammstadt), und überall dort, wo spätere Reparaturfreundlichkeit zählt. Sie ist günstiger und bauphysikalisch unkompliziert – wenn die Filterstabilität stimmt.

Die gebundene Bauweise spielt ihre Stärke bei hoher mechanischer Belastung aus, bei schmalen oder unregelmäßigen Formaten, bei Gefällestrecken und überall dort, wo lose Fugen ein Problem wären. Sie ist anspruchsvoller in der Ausführung, teurer – und nur dann dauerhaft, wenn Drainmörtel, Haftbrücke, vollständige Fugen und Entwässerung zusammenkommen.

Und oft ist die ehrlichste Lösung eine Mischbauweise: ungebundene, wasserdurchlässige Bettung mit gebundenen Fugen, die das Auswaschen verhindern. Das Beste aus beiden Welten – wenn man weiß, was man tut.

Fazit

„Gebunden“ ist kein Qualitätssiegel und „ungebunden“ kein Sparprogramm. Beide Bauweisen sind in den Regelwerken sauber beschrieben, beide funktionieren – aber nur, wenn das Wasser eingeplant ist. Die teuerste gebundene Decke versagt, wenn sie das Wasser einsperrt; die einfache ungebundene Fläche hält Jahrzehnte, wenn die Filterstabilität stimmt. Die richtige Frage am Anfang lautet deshalb nie „gebunden oder ungebunden?“, sondern „wie verlässt das Wasser diese Fläche wieder?“.

Sie planen eine Terrasse, einen Weg oder eine Sanierung und sind unsicher, welche Bauweise zu Ihrer Fläche passt? Wir schauen uns das vor Ort an und beraten ehrlich – auch wenn die günstigere Variante die richtige ist. Garten- und Landschaftsbau Alfred GmbH, Frohnhauser Str. 429, 45144 Essen. Telefon: 0172 7902609. Web: www.gartenbau-alfred.de


Quellenverzeichnis

  • FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V.): ZTV-Wegebau 2022 – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für den Bau von Wegen und Plätzen außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs, Bonn (Abschnitte 3.2, 3.3, 3.5 sowie Anforderungstabellen zu Bettung, Fugen, Tragschicht).
  • DIN 18318:2019-09 – VOB Teil C, ATV „Verkehrswegebauarbeiten – Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung, Einfassungen“.
  • Schegk, Ingrid: Natursteinarbeiten im Garten- und Landschaftsbau, Eugen Ulmer KG, Reihe „Fachbibliothek grün“ (Kap. 3: Beton, Mörtel, weitere Stoffe).
  • Eigenes Praxisprojekt: Natursteintreppen-Sanierung in gebundener Bauweise (Trass-Drainagemörtel, Verbundabdichtung), Essen.

Fortschritt

5 von 5

Recherche Drive + Web

Blogbeitrag schreiben

LinkedIn- und GMB-Version schreiben

Drei Canva-Bilder erstellen

Dateien ablegen + Qualitätscheck

Blogbeitragäge

Anweisungen · CLAUDE.md

2026-06-27_Blog_Gebundene-vs-ungebundene-Bauweise.md

2026-06-27_LinkedIn_Gebundene-vs-ungebundene-Bauweise.md

2026-06-27_GMB_Gebundene-vs-ungebundene-Bauweise.md

2026-06-27_Content-Paket_UEBERSICHT.mdNotizblock

Kontext

Konnektoren

Google Drive icon

Google Drive

Canva

Web search

Fähigkeiten

blogbeitrag-gartenbau-alfred